News 2023

Ab dem 1.7.2023 steigen die Sozialversicherungsbeiträge - Mithilfe aller Arbeitgeber gefragt

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Zum 1. Juli 2023 steigt der Beitragssatz zur Pflegeversicherung.

Der Pflegebeitrag liegt aktuell bei 3,05 Prozent des Bruttolohns, für Menschen ohne Kinder bei 3,4 Prozent. Dieser steigt zum 1.7. auf 4,0 Prozent.

Ab dem 1.7. 2023 sind jene mit mehr als einem Kind entlastet, alle mit weniger als zwei Kindern müssen höhere Beiträge zahlen. Der Beitrag für jene mit einem Kind steigt auf 3,4 Prozent, der darin enthaltene Arbeitgeberanteil soll von 1,525 Prozent auf 1,7 Prozent heraufgesetzt werden.

Da der Beitrag nunmehr abhängig von der Kinderanzahl ist, sind für kommende Rentenversicherungsprüfungen für alle Mitarbeiter (Ausnahme: Minijobber) Kopien der Geburtsurkunden einzuholen und beim Steuerberater für die Lohnabrechnung einzureichen. Ansonsten kann es zu Schwierigkeiten in der Rentenversicherungsprüfung kommen.

Konkret soll der Pflegbeitrag für größere Familien für die Dauer der Erziehungsphase bis zum 25. Geburtstag des jeweiligen Kindes deutlicher gesenkt werden - und zwar schrittweise je Kind. Ab zwei Kindern müsste damit - bezogen auf den Arbeitnehmeranteil von derzeit 1,525 Prozent - weniger gezahlt werden als heute.

Bei zwei Kindern soll der Arbeitnehmeranteil künftig 1,45 Prozent betragen, bei drei Kindern 1,2 Prozent, bei vier Kindern 0,95 Prozent und bei fünf und mehr Kindern 0,7 Prozent. Ist ein Kind älter als 25 Jahre, entfällt «sein» Abschlag. Sind alle Kinder aus der Erziehungszeit, gilt dauerhaft der Ein-Kind-Beitrag, auch wenn man in Rente ist.

Die Beitragssätze sind:

Mitglieder ohne Kinder = 4,00% (Arbeitnehmer-Anteil: 2,3%)

Mitglieder mit 1 Kind = 3,40% (lebenslang) (Arbeitnehmer-Anteil: 1,7%)

Mitglieder mit 2 Kindern = 3,15% (Arbeitnehmer-Anteil: 1,45%)

Mitglieder mit 3 Kindern = 2,90% (Arbeitnehmer-Anteil: 1,2%)

Mitglieder mit 4 Kindern = 2,65% (Arbeitnehmer-Anteil 0,95%)

Mitglieder mit 5 und mehr Kindern = 2,40% (Arbeitnehmer-Anteil 0,7%)

Datum:
30.6.2023