Im Mandantenrundschreiben werden unsere Mandanten umfassend zu wichtigen Gesetzesänderungen, grundsätzlichen Regelungen und Entscheidungen informiert. Einige wichtige Informationen zusammengefasst:
Die verlängerten Abgabefristen der Steuererklärungen schmelzen sukzessive ab. Für nicht beratene (in Klammern: beratene) Steuerpflichtige gelten folgende Fristen der jeweiligen Veranlagungsjahre:
2021: 31. Oktober 2022 (31. August 2023)
2022: 02. Oktober 2023 (31. Juli 2024)
2023: 02. September 2024 (02. Juni 2025)
2024: 31. Juli 2025 (30. April 2026)
2025: 31. Juli 2026 (01. März 2027)
Geschenke an Arbeitnehmer und Geschäftsfreunde
Arbeitnehmer
Gelegenheitsgeschenke mit besonderem Anlass: Können bis € 60 (einschließlich Umsatzsteuer) steuerfrei gewährt werden und auch mehrmals im Jahr ausgeschöpft werden (bspw. Geburtstag, Verlobung, Einschulung)
Geschenke ohne Anlass: Es gilt die Sachbezugsgrenze von € 50 einschl. Umsatzsteuer. Sie betreffen Zusatzleistungen an Arbeitnehmer wie Tankgutscheine, Essensgutscheine, Jobtickets.
Geschäftsfreunde:
Ab 2024 können Geschenke an Geschäftsfreunde und Kunden bis € 50 (bisher € 35) steuerlich geltend gemacht werden. Verpackungs- und Versandkosten werden nicht angesetzt.
Hinweis: Gegenstände, die aus ausschließlich beruflich, genutzt werden können (z.B. eine Spezialwerkzeug für einen Handwerker) können auch oberhalb der € 50 abgezogen werden.
Versteuerung bei dem Beschenkten:
Oberhalb der 10-EUR-Grenze sind Zuwendungen grundsätzlich als geldwerte Vorteile zu versteuern. Eine Ausnahme hiervon gilt, wenn der Schenker von der Möglichkeit der Pauschalbesteuerung Gebrauch gemacht hat. Durch die Pauschalversteuerung wird der Zuwendungsempfänger aus der Steuerschuldnerschaft entlassen.
Häusliches Arbeitszimmer und Home-Office ab 2023 - folgende Fälle werden ab dem Veranlagungsjahr 2023 unterschieden:
Häusliches Arbeitszimmer (kein Durchgangszimmer, keine Privatnutzung):
Tagespauschale / Home-Office
€ 6,00 werden je Kalendertag für maximal 120 Tage (= € 1.260 im Jahr) als Tagespauschale gewährt wenn:
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