Das Bundeswirtschaftsministerium fördert ab sofort Beratungen für Corona-betroffene kleine und mittlere Unternehmen (KMU) einschließlich Freiberuflern bis zu einem Beratungswert von 4.000 Euro ohne Eigenanteil. Wie das Ministerium mitteilte, treten die verbesserten Förderkonditionen für die Inanspruchnahme professioneller Beratungsleistungen am 03.04.2020 in Kraft und gelten befristet bis Ende 2020.
Begrenzung der wirtschaftlichen Folgen
Mit den geänderten Förderbedingungen will das Bundeswirtschaftsministerium kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Freiberufler in der aktuellen Situation unterstützen. Die Unternehmen sollen in die Lage versetzt werden, Maßnahmen zu entwickeln, um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise zu begrenzen und sich wieder wettbewerbsfähig aufzustellen. Dieses Modul ergänze die finanziellen Instrumente, die die Bundesregierung in der vorigen Woche beschlossen hat, heißt es in der Mitteilung des Ministeriums. "Wir erleben, wie immer mehr Unternehmen und Branchen von der Krise getroffen werden. Uns erreichen täglich hunderte Anrufe gerade von kleinen und mittleren Unternehmen, die mit Auftragsrückgängen konfrontiert sind", sagte der Mittelstandsbeauftragte Thomas Bareiß. Viele dieser Unternehmen würden Unterstützung bei betriebswirtschaftlichen Fragen benötigen,