Das Gericht hat entschieden

Gemeinsame Immobilie nach Scheidung – Achtung Steuerfalle

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Der Verkauf von privaten Immobilien ist steuerfrei, wenn der Kauf mehr als 10 Jahre her ist. Ist das nicht der Fall, hilft die Eigennutzung: Wurde die Immobilie seit dem Erwerb vom Eigentümer ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt, ist der Verkauf auch so steuerfrei. Alternativ ist es ausreichend, wenn im Verkaufsjahr mindestens einen Tag, dem Jahr zuvor durchgängig und 2 Jahre vor Verkauf zumindest einen Tag zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde.

Immobilienverkauf nach der Trennung oder Scheidung:

Ein Ehegatte überlässt dem anderen zur Erfüllung seiner Unterhaltspflicht die Immobilie. Wird die Immobilie im Anschluss verkauft und liegen zwischen An- und Verkauf keine 10 Jahre, kann das Steuern auslösen:

Nach dem Auszug des einen Ehepartners liegt keine steuerlich begünstigte Eigennutzung zu Wohnzwecken mehr vor, so entschied nun der BFH. Wird die Immobilie nach dem Auszug verkauft, löst das Steuern aus. Auch reicht es nicht aus, dass eigene Kinder in der Immobilie wohnen. Solange nicht das Kind allein, sondern zeitgleich ein Dritter, in dem Fall die geschiedene Ehefrau, die Immobilie bewohnt, bleibt es bei der Steuerpflicht.

Wie kann die Steuerpflicht beim Verkauf für in Trennung Lebende vermeiden werden?

1.      10-Jahresfrist zwischen Erwerb und Veräußerung einhalten

2.      Bis zum Verkauf bzw. Beginn des Jahres, in dem der Verkauf erfolgt, gemeinsam in der Immobilie wohnen bleiben

3.      Verkauf im Jahr der Trennung / des Auszugs

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Datum:
24.6.2023