Neu in 2020

News aus dem September

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Sehr geehrte Damen und  Herren,

zu einer ernsthaften und nachhaltigen  Hochschulausbildung gehört auch die Teilnahme an  den für die Erlangung der angestrebten beruflichen Qualifikation erforderlichen Prüfungen. Wegen  Nichterscheinens zur Prüfung kann das Kind einer Kindergeldempfängerin seinen Prüfungsanspruch in seinem Studiengang verlieren und nach Auffassung  des Bundesfinanzhofs die Mutter zugleich den Kindergeldanspruch.

Besondere Kosten des eigenen Wohnhauses können von den  Gerichten als außergewöhnliche Belastung  anerkannt werden, so z. B. die Kosten zur Beseitigung von Hausschwamm.
Die Prozesskosten wegen Baumängeln oder  Kosten zur Beseitigung von "Mardertoiletten" stellen nach finanzgerichtlicher Ansicht keine außergewöhnlichen Belastungen dar.

Im Rahmen  der Maßnahmen im Zusammenhang  mit der Corona-Pandemie gilt es auch  weiterhin Änderungen zu  beachten. So gilt bis  zum 31.12.2020 der verringerte Umsatzsteuersatz von  16 Prozent und daher sinkt in  dieser Zeit  die Grenze für die Abschreibung  sog. geringwertiger Wirtschaftsgüter. Zudem wurde höchstrichterlich entschieden, dass die Corona-Soforthilfe nicht gepfändet werden darf.

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Datum:
1.9.2020