Sehr geehrte Damen und Herren,
wer kennt es nicht? Eine Fliese im Badezimmer muss ersetzt werden, die Dachrinne wurde schon länger nicht mehr gereinigt, die Waschmaschine streikt. Derartige sog. Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die im Haushalt des Steuerpflichtigen vorgenommen werden, können unter engen Voraussetzungen den Einkommensteuerbetrag um bis zu 1.200 Euro senken.
Das Bundeszentralamt für Steuern ist derzeit verstärkt mit Anträgen auf Vergabe einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beschäftigt. Beachten Sie bitte, dass die besagte Vergabe ausschließlich auf schriftlichen Antrag erfolgt.
Wegen unangemessen hoher Geschäftsführerbezüge kann einer gGmbH die Gemeinnützigkeit versagt werden. Die zuständigen Richter begründeten ihre Entscheidung im konkreten Fall mit einem sog. Fremdvergleich.
Die Corona-Krise beschäftigt zunehmend die Gerichte. In einem bereits rechtskräftigen Urteil zu sog. Corona-Entschädigungsklagen wurde die Klage eines Gastronomen abgewiesen, der vom Land Niedersachsen Entschädigung für Umsatzverluste beanspruchte.
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Kröger & Petersen