Neues in der Steuerwelt

Mitarbeiterbeteiligung bis zu 1.440 EUR steuerfrei

Client:
This is some text inside of a div block.

Anteile am Unternehmen steigern die Mitarbeiterbindung, stärken das Gemeinschaftsgefühl und motivieren langfristig Unternehmensziele zu erreichen. Seit dem Veranlagungszeitraum 2021 ist die verbilligte oder unentgeltliche Überlassung von Mitarbeiterbeteiligungen an Arbeitnehmer bis zu 1.440 EUR jährlich steuerfrei möglich. Bisher galt ein Freibetrag von nur 360 EUR.

Betroffen sind neben Aktien unter anderem GmbH-Anteile, Schuldverschreibungen oder typisch stille Beteiligungen. Vorausgesetzt, sie stehen jedem Arbeitnehmer, der mindestens ein Jahr ununterbrochen tätig ist, zur Verfügung.

Nicht nur die zusätzliche Gewährung zum Arbeitslohn ist steuerfrei, auch die Umwandlung von Arbeitsentgelt ist möglich. Bemessen wird der sogenannte geldwerte Vorteil in Höhe der Differenz zwischen dem gemeinen Wert (Marktwert) und dem Kaufpreis.

Beispiel: Der gemeine Wert je Aktie beträgt 90 EUR, der Mitarbeiter muss nur 50 EUR zahlen. Die Differenz von 40 EUR ist ein geldwerter Vorteil. Bis zu 36 Aktien im Jahr können so steuerfrei vom Mitarbeiter erworben werden.

Erhält der Mitarbeiter Dividenden, werden die mit 25 % Kapitalertragsteuer zzgl. 5,5 % Solidaritätszuschlag beim Mitarbeiter versteuert. Bis zu 1.000 EUR sind jährlich jedoch steuerfrei (Sparerpauschbetrag).

Datum:
25.10.2022