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Steuerfreie Inflationsprämie an Arbeitnehmer

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Die Preise an der Supermarktkasse steigen und steigen, aber die Gehälter nicht?

Zum Ausgleich der steigenden Energie- und Nahrungsmittelpreise können seit dem 26.10. befristet - und freiwillig - bis zum 31.12.2024 Sonderzahlungen steuer- und sozialversicherungsfrei gewährt werden.

Begünstigt sind sowohl Auszahlungen als auch Sachbezüge bis 3.000 EUR. Die Auszahlung ist auch über den Zeitraum bis zum 31.12.2024 in Raten möglich.

Wichtig: Die Prämie muss

  • zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn, also nicht im Wege der Entgeltumwandlung (auch nicht an Stelle des ohnehin vereinbarten Weihnachtsgeldes)
  • im begünstigten Zeitraum
  • zur Abmilderung der zusätzlichen Belastung durch die Inflation

gezahlt werden.

Der Höchstbetrag von 3.000 EUR gilt pro Arbeitnehmer, unabhängig ob Voll- oder Teilzeit oder geringfügig entlohnte Beschäftigte und pro Beschäftigungsverhältnis.

Datum:
26.10.2022